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Mitreden & Informieren

Briefwahl zur ÖH-Wahl

Ausgegeben 2024/25
81.028 €
Geplant 2024/25
100.000 €

Damit alle Studierenden ihre Vertretung wählen können, auch per Brief. Fällt nur in Wahljahren an.

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Bei der ÖH-Wahl, die alle zwei Jahre im Mai stattfindet, können Studierende statt im Wahllokal auch per Briefwahl abstimmen. Dafür beantragen sie online eine Wahlkarte, füllen die Stimmzettel aus und schicken die Wahlkarte samt eidesstattlicher Erklärung zurück. Sie muss bis zu einer gesetzlich festgelegten Frist während der Wahltage bei der Wahlkommission einlangen. Per Briefwahl gewählt werden können die Bundesvertretung und die Hochschulvertretung, die Studienvertretung nur vor Ort. Die Kosten entstehen vor allem für Papier und Druck von Wahlkarten, Stimmzetteln und Kuverts sowie für das Porto beim Versand und bei der Rücksendung.

Die Briefwahl wurde mit dem Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 eingeführt und bei der ÖH-Wahl 2015 erstmals angewendet. Ausgaben fallen daher nur in Wahljahren an. Für die Wahl 2021 gab die Bundesvertretung mit Beschluss vom 16. April 2021 75.000 Euro aus Rücklagen frei; abgerechnet wurde mit dem Wissenschaftsministerium aber erst 2022/23, mit rund 122.000 Euro. Deshalb enthält der Betrag für 2022/23 sowohl die Briefwahl 2023 als auch die Nachzahlung für 2021. Für die Wahl 2025 wurde ebenfalls vorab eine Rücklage gebildet.

Budget über die Jahre

Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.

    Soll und Ist je Jahr

    Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 1,7 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.

    WirtschaftsjahrBudgetzeileSollIstAbweichung
    2024/25 Briefwahl 2025 100.000 € 81.028 € −18.972 €
    2022/23 Briefwahl 2023 + Briefwahl, BV-Antrag (8) vom 16.4.21 221.960 € 255.421 € +33.461 €
    2021/22 Briefwahl, BV-Antrag (8) vom 16.4.21 75.000 € 0 € −75.000 €

    Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.