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Gesundheit & Beratung

Psychologische Beratung

Ausgegeben 2024/25
159.781 €
Geplant 2024/25
120.000 €
zum Vorjahr
+43 %

Psychologische Beratung für Studierende.

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Über diesen Posten finanziert die ÖH-Bundesvertretung psychologische Unterstützung für Studierende aller Hochschulen. Grundlage ist ein von der Bundesvertretung beschlossener Kooperationsvertrag. Eng verbunden ist der Posten mit der ÖH Helpline, die die ÖH gemeinsam mit dem Verein für Psychotherapie betreibt: Studierende können sich dort kostenlos beraten lassen, bekommen leistbare Therapieplätze vermittelt und Hilfe bei der Suche nach ärztlicher Betreuung. Die telefonische Erreichbarkeit der Helpline ist seit 2023/24 im eigenen Posten „ÖH-Hotline“ budgetiert.

Einen Posten „Psychologische Studierendenberatung“ gibt es mindestens seit 2016/17. In den ersten Jahren wurden die Kosten allerdings unter dem Konto für sonstigen Verwaltungsaufwand verbucht, im Soll-Ist-Vergleich stand deshalb null. Im Oktober 2023 wurde die Kooperation wegen der stark gestiegenen Nachfrage deutlich ausgeweitet. Weil der Vertrag keinen fixen Kostendeckel vorsieht, schwanken die Ausgaben mit dem Bedarf und lagen ab 2023/24 deutlich über dem Plan.

Budget über die Jahre

Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.

    Soll und Ist je Jahr

    Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 3,3 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.

    WirtschaftsjahrBudgetzeileSollIstAbweichung
    2024/25 Psychologische Studierendenberatung 120.000 € 159.781 € +39.781 €
    2023/24 Psychologische Studierendenberatung 25.000 € 111.370 € +86.370 €
    2022/23 Psychologische Studierendenberatung 30.000 € 12.497 € −17.503 €
    2021/22 Psychologische Studierendenberatung 30.000 € 2.083 € −27.917 €
    2020/21 Soll: JVA 2020/21, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 74260 30.000 € 21.987 € −8.013 €
    2019/20 Soll: JVA 2019/20, 1. Änderung · Ist: GuV-Konto 74260 30.000 € 18.036 € −11.964 €
    2018/19 Psychologische Studierendenberatung 20.000 € 0 € −20.000 €
    2017/18 Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung · Ist: Aufschlüsselung Konto 75900 15.000 € (Ist unsicher)1.160 € −13.840 €
    2016/17 Psychologische Studierendenberatung · Ist: Aufschlüsselung Konto 75900 (im Soll-Ist-Vergleich 0) 15.000 € (Ist unsicher)11.337 € −3.663 €

    (unsicherer Wert) Unsicherer Wert in der Spalte Soll oder Ist: eine Näherung oder eine nicht eindeutige Zuordnung. Woher er stammt, steht in der Budgetzeile.

    Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.